Mit der
Auftragserteilung an das CAD – Zeichenbüro Cordelia Klausch, im Folgenden
auch Auftragnehmer genannt, erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an,
dabei ist es unerheblich in welcher Form der Auftrag erteilt wurde. Sie
sind Bestandteil eines jeden mit dem Leistungserbringer geschlossenen
Vertrages.Abweichungen von
diesen Bedingungen und sonstige Vereinbarungen können rechtswirksam nur
schriftlich getroffen werden.
Vertragsgegenstand
ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die
Dienstleistung kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber dem
Auftragnehmer den Vertrag unterschrieben ausgehändigt hat.Die Angebote des
Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur
Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem
Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall
das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und dem
Auftragnehmer zurückzutreten.Der Vertrag wird
mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Der
Vertrag kann vom Auftraggeber nur außerordentlich gekündigt werden, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.Der Auftragnehmer
ist nur im Umfang des von ihm abgegebenen und vom Auftraggeber
gegengezeichneten Angebots verpflichtet. Enthält ein vom Auftraggeber
gegengekennzeichnetes Angebot Änderungen gegenüber dem ursprünglich dem
Auftragnehmer gelegten Angebot, so kommt der Vertrag nur zustande, wenn
der Auftragnehmer das vom Auftraggeber geänderte Angebot ausdrücklich
schriftlich annimmt, wobei die Auftragsannahme auch per Fax oder E-Mail
erfolgen kann.Alle getroffenen
Vereinbarungen, auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche
Änderungen, bedürfen der schriftlichen Niederlegung.
Auftragsumfang
Die Dienstleistung
umfasst die Erstellung von Bauzeichnungen/Technischen Zeichnungen und
entspricht mindestens dem Berufsbild eines Bauzeichners mit einer
zusätzlichen Qualifikation zur Anwendung firmeneigener Software.Der Auftragnehmer
behält sich vor unterschiedliche eigene Softwarelizenzen zur Erfüllung
des Auftrages einzusetzen.Basis für die Erstellung
von Dokumenten (z.B. CAD-Pläne usw.) sind die übergebenen und vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Plandaten in digitaler sowie
analoger Form.Art und Umfang der
vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem gegengezeichneten Angebot
bzw. Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form,
um Gegenstand des Auftrages zu werden wobei die Bestätigung durch den
Auftragnehmer auch per Fax oder per E-Mail erfolgen kann.Die wiederholte
Plankoordinierung obliegt dem Auftraggeber.
Rücktritt vom
Vertrag, Stornierung
Ein Rücktritt vom
Vertrag ist nur aus wichtigen Grund zulässig.Bei Verzug des
Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers
erst nach Setzen einer angemessenen, mindestens 14-tägigen, Nachfrist
möglich, die Nachfristsetzung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.Bei Verzug des
Auftraggebers mit einer von ihm zu erbringenden bzw. zur Verfügung zu
stellenden Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der
die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht
oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt
berechtigt.Stornierungen sind
nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der
Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben
den erbrachten Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 10% des noch
nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes an den
Auftraggeber zu verrechnen.
Pflichten des
Auftraggebers
Der Auftraggeber
ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Dokumente, Pläne, Angaben usw.
zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.Für den Inhalt der
zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne
sind vom Auftraggeber zu prüfen.Werden Dokumente
oder Unterlagen (Pläne, Bestelllisten, Berechnungen usw.) vom
Auftragnehmer an den Auftraggeber zur Freigabe bzw. Abnahme übermittelt,
so hat der Auftraggeber binnen zwei Wochen die Freigabe bzw. Abnahme zu
erklären.Wenn der
Auftraggeber den Auftragnehmer informiert, dass eine Verwendung,
Verarbeitung, Weiterleitung an Drittfirmen, usw. von Unterlagen
ausdrücklich ohne vorherige Freigabe/Abnahme erfolgen soll, so übernimmt
der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung oder Haftung oder nicht
vorgesehener Kosten.
Lieferung und
Leistung
Es gilt sofern
vereinbart, die im Vertrag angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist
verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des
Auftraggebers entstanden sind.Mit Übergabe der
Pläne / Dateien an den Auftraggeber gilt die vertragsmäßige Leistung
durch den Auftragnehmer als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels
Datenträger und/oder Datenübertragung.
Preise,
Preisänderungen
Je nach
Vereinbarung werden die Leistungen des Auftragnehmers pauschaliert oder
mittels Stundensatz nach Aufwand verrechnet.Alle Preise sind
Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer (19%).Wenn das im
Angebot/Vertrag angegebene Entgeld eine Pauschale darstellt, so liegt dem
pauschalierten Entgeld ein geschätzter Aufwand auf Basis der von den
Parteien gemeinsam erstellten Bestandsaufnahme (Vorrausplanung) zu
Grunde. Der Auftraggeber sichert zu, dass diese Bestandsaufnahme richtig
und vollständig ist bzw. auf richtigen und vollständigen Informationen durch
den Auftraggeber beruht. Sofern die tatsächlich erforderlichen Arbeiten
die Schätzung der Arbeitsstunden um mehr als 10% überschreiten, erfolgt
eine Erhöhung des Preises im ganzen Umfang der Überschreitung der
ursprünglichen Schätzung, wenn der Mehraufwand bei der
Vertragsunterzeichnung nicht absehbar war, insbesondere aufgrund
geänderter Pläne, geänderter Anforderungen oder Änderungswünschen auf
Seiten des Auftraggebers. Mehraufwände werden stundenweise abgerechnet
nach dem im Angebot/Vertrag angegebenen Stundenpreis.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen des
CAD-Zeichenbüro Cordelia Klausch werden fällig mit den jeweils auf den
Rechnungen mitgeteilten Fälligkeitsdaten, bei Nichtmitteilung eines
konkreten Fälligkeitsdatums ansonsten ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum.Dauert die
Bearbeitung eines Auftrags über mehrere Monate an, so wird die erbrachte
Leistung monatlich als Abschlag abgerechnet.Sollte der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Aufforderung nicht
nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag fristlos zu
kündigen. Das gleiche gilt, wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt
werden, die die Bonität des Auftraggebers in Frage stellen. Außerdem ist
der Auftragnehmer berechtigt die Mahnkosten in Höhe von 2,50€ sowie
die Verzugszinsen in Höhe von 5% in Rechnung zu stellen.
Haftung und
Gewährleistung
Die zeichnerischen
Vorgaben des Auftraggebers werden sorgfältig und mit geeigneter Software
umgesetzt. Rechnerische Differenzen aus den Vorgaben werden, falls
notwendig, korrigiert, dem jeweilig verantwortlichen Sachbearbeiter
mitgeteilt und sich daraus ergebende Konsequenzen abgesprochen. Dies hat
in einer angemessenen Frist zu geschehen, die den Liefertermin nicht
gefährden darf.Druck- und Tippfehler
gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden kostenfrei ersetzt.Der Auftragnehmer
behält sich vor Softwarebedingte Einstellungen zu nutzen. Eine Eingabe
die auf Datenaustauschformate abgestimmt ist, bedarf einer gesonderten
Regelung. Für technische Probleme beim Einlesen der Daten seitens des
Auftraggebers kann keine Gewährleistung übernommen werden. Das Einlesen
der Daten wird seitens des Auftragnehmers auf unterschiedlichen Systemen
auf ihre Funktion geprüft.Der Auftraggeber
erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu
realisierenden Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle
Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive
Fehler entstehen können.Der Auftragnehmer
haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Bei
berechtigten Ansprüchen des Auftraggebers an den Auftragnehmer haftet der
Auftragnehmer nur bis zur jeweiligen Auftragshöhe.Der Versand von
Arbeiten und Materialien, gleich in welcher Art, erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Rechnung.
Eigentumsrecht
Bis zur
vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die vom Auftragnehmer
erstellten Zeichnungen dessen Eigentum.Dem Auftraggeber
stehen an den vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages erbrachten
Leistungen und Werken nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber
sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte zu.
Datensicherheit,
Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftraggeber
akzeptiert, dass alle auftragsrelevanten Daten beim Auftragnehmer
elektronisch gespeichert werden.Der Auftraggeber
verpflichtet sich von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form
– an den Auftragnehmer versendet oder übergibt, Sicherheitskopien zu
erstellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die
Veränderung der Daten.Der Auftragnehmer
wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen,
Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag
bekannt und vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber
Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach
Vertragsende weiter. Die in dieser Ziffer beschriebene Regelung gilt
lediglich dann nicht, wenn der Auftraggeber sich ausdrücklich schriftlich
damit einverstanden erklärt, dass das für ihn bearbeitete Projekt als
Referenz zu Werbezwecken angegeben werden kann.
Planungsstand,
Archiv
Es ist
sichergestellt, dass auf bis zu 10 Jahre alte Daten zugegriffen werden
kann. Die Weitergabe im Datenaustauschformat an berechtigte Personen
erfolgt nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Papierabzüge des
Projektes werden seitens des Auftragnehmers nicht aufbewahrt.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten mit dem CAD-Zeichenbüro Cordelia Klausch sind
soweit vereinbar, der Geschäftssitz des CAD-Zeichenbüro Cordelia Klausch.
Kolkwitz,
den 01.09.2007
CAD-Zeichenbüro Cordelia
Klausch Kunersdorfer
Str. 10 03099
Kolkwitz