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Vertragsbedingung

Mit der Auftragserteilung an das CAD – Zeichenbüro Cordelia Klausch, im Folgenden auch Auftragnehmer genannt, erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an, dabei ist es unerheblich in welcher Form der Auftrag erteilt wurde. Sie sind Bestandteil eines jeden mit dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrages.Abweichungen von diesen Bedingungen und sonstige Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.


Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung

Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Vertrag unterschrieben ausgehändigt hat.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und dem Auftragnehmer zurückzutreten.Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Der Vertrag kann vom Auftraggeber nur außerordentlich gekündigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.Der Auftragnehmer ist nur im Umfang des von ihm abgegebenen und vom Auftraggeber gegengezeichneten Angebots verpflichtet. Enthält ein vom Auftraggeber gegengekennzeichnetes Angebot Änderungen gegenüber dem ursprünglich dem Auftragnehmer gelegten Angebot, so kommt der Vertrag nur zustande, wenn der Auftragnehmer das vom Auftraggeber geänderte Angebot ausdrücklich schriftlich annimmt, wobei die Auftragsannahme auch per Fax oder E-Mail erfolgen kann.Alle getroffenen Vereinbarungen, auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, bedürfen der schriftlichen Niederlegung.


Auftragsumfang

Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von Bauzeichnungen/Technischen Zeichnungen und entspricht mindestens dem Berufsbild eines Bauzeichners mit einer zusätzlichen Qualifikation zur Anwendung firmeneigener Software.Der Auftragnehmer behält sich vor unterschiedliche eigene Softwarelizenzen zur Erfüllung des Auftrages einzusetzen.Basis für die Erstellung von Dokumenten (z.B. CAD-Pläne usw.) sind die übergebenen und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Plandaten in digitaler sowie analoger Form.Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem gegengezeichneten Angebot bzw. Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um Gegenstand des Auftrages zu werden wobei die Bestätigung durch den Auftragnehmer auch per Fax oder per E-Mail erfolgen kann.Die wiederholte Plankoordinierung obliegt dem Auftraggeber.


Rücktritt vom Vertrag, Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigen Grund zulässig.
Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen, mindestens 14-tägigen, Nachfrist möglich, die Nachfristsetzung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.Bei Verzug des Auftraggebers mit einer von ihm zu erbringenden bzw. zur Verfügung zu stellenden Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 10% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes an den Auftraggeber zu verrechnen.


Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Dokumente, Pläne, Angaben usw. zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen.Werden Dokumente oder Unterlagen (Pläne, Bestelllisten, Berechnungen usw.) vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zur Freigabe bzw. Abnahme übermittelt, so hat der Auftraggeber binnen zwei Wochen die Freigabe bzw. Abnahme zu erklären.Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer informiert, dass eine Verwendung, Verarbeitung, Weiterleitung an Drittfirmen, usw. von Unterlagen ausdrücklich ohne vorherige Freigabe/Abnahme erfolgen soll, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung oder Haftung oder nicht vorgesehener Kosten.


Lieferung und Leistung

Es gilt sofern vereinbart, die im Vertrag angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers entstanden sind.
Mit Übergabe der Pläne / Dateien an den Auftraggeber gilt die vertragsmäßige Leistung durch den Auftragnehmer als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder Datenübertragung.


Preise, Preisänderungen

Je nach Vereinbarung werden die Leistungen des Auftragnehmers pauschaliert oder mittels Stundensatz nach Aufwand verrechnet.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (19%).Wenn das im Angebot/Vertrag angegebene Entgeld eine Pauschale darstellt, so liegt dem pauschalierten Entgeld ein geschätzter Aufwand auf Basis der von den Parteien gemeinsam erstellten Bestandsaufnahme (Vorrausplanung) zu Grunde. Der Auftraggeber sichert zu, dass diese Bestandsaufnahme richtig und vollständig ist bzw. auf richtigen und vollständigen Informationen durch den Auftraggeber beruht. Sofern die tatsächlich erforderlichen Arbeiten die Schätzung der Arbeitsstunden um mehr als 10% überschreiten, erfolgt eine Erhöhung des Preises im ganzen Umfang der Überschreitung der ursprünglichen Schätzung, wenn der Mehraufwand bei der Vertragsunterzeichnung nicht absehbar war, insbesondere aufgrund geänderter Pläne, geänderter Anforderungen oder Änderungswünschen auf Seiten des Auftraggebers. Mehraufwände werden stundenweise abgerechnet nach dem im Angebot/Vertrag angegebenen Stundenpreis.


Zahlungsbedingungen


Die Rechnungen des CAD-Zeichenbüro Cordelia Klausch werden fällig mit den jeweils auf den Rechnungen mitgeteilten Fälligkeitsdaten, bei Nichtmitteilung eines konkreten Fälligkeitsdatums ansonsten ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Dauert die Bearbeitung eines Auftrags über mehrere Monate an, so wird die erbrachte Leistung monatlich als Abschlag abgerechnet.Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Aufforderung nicht nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Bonität des Auftraggebers in Frage stellen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt die Mahnkosten in Höhe von 2,50€  sowie die Verzugszinsen in Höhe von 5% in Rechnung zu stellen.


Haftung und Gewährleistung

Die zeichnerischen Vorgaben des Auftraggebers werden sorgfältig und mit geeigneter Software umgesetzt. Rechnerische Differenzen aus den Vorgaben werden, falls notwendig, korrigiert, dem jeweilig verantwortlichen Sachbearbeiter mitgeteilt und sich daraus ergebende Konsequenzen abgesprochen. Dies hat in einer angemessenen Frist zu geschehen, die den Liefertermin nicht gefährden darf.Druck- und Tippfehler gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden kostenfrei ersetzt.Der Auftragnehmer behält sich vor Softwarebedingte Einstellungen zu nutzen. Eine Eingabe die auf Datenaustauschformate abgestimmt ist, bedarf einer gesonderten Regelung. Für technische Probleme beim Einlesen der Daten seitens des Auftraggebers kann keine Gewährleistung übernommen werden. Das Einlesen der Daten wird seitens des Auftragnehmers auf unterschiedlichen Systemen auf ihre Funktion geprüft.Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierenden Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Bei berechtigten Ansprüchen des Auftraggebers an den Auftragnehmer haftet der Auftragnehmer nur bis zur jeweiligen Auftragshöhe.Der Versand von Arbeiten und Materialien, gleich in welcher Art, erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Rechnung.


Eigentumsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die vom Auftragnehmer erstellten Zeichnungen dessen Eigentum.
Dem Auftraggeber stehen an den vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen und Werken nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte zu.


Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung


Der Auftraggeber akzeptiert, dass alle auftragsrelevanten Daten beim Auftragnehmer elektronisch gespeichert werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an den Auftragnehmer versendet oder übergibt, Sicherheitskopien zu erstellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.Der Auftragnehmer wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt und vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende weiter. Die in dieser Ziffer beschriebene Regelung gilt lediglich dann nicht, wenn der Auftraggeber sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt, dass das für ihn bearbeitete Projekt als Referenz zu Werbezwecken angegeben werden kann.


Planungsstand, Archiv

Es ist sichergestellt, dass auf bis zu 10 Jahre alte Daten zugegriffen werden kann. Die Weitergabe im Datenaustauschformat an berechtigte Personen erfolgt nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Papierabzüge des Projektes werden seitens des Auftragnehmers nicht aufbewahrt.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem CAD-Zeichenbüro Cordelia Klausch sind soweit vereinbar, der Geschäftssitz des CAD-Zeichenbüro Cordelia Klausch.

Kolkwitz, den 01.09.2007    

CAD-Zeichenbüro
  
Cordelia Klausch
   
Kunersdorfer Str. 10
   
03099 Kolkwitz